Karsten+Schubert
Rechtsanwälte
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Bau- und Architektenrecht
Ein Bauvorhaben, das vertraglich nicht ausreichend gesichert ist, kann sich bei Fehlentwicklungen für die Beteiligten existenzbedrohend auswirken. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung trägt zum angemessenen Ausgleich der gegenläufigen Interessen der Beteiligten bei und kann negativen Folgen bei etwaigen rechtlichen Auseinandersetzungen vorbeugen.
Im Bereich des Bau- und Architektenrechts bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:
- Gestaltung von Bauverträgen nach Werkvertragsrecht und nach der VOB/B für Bauunternehmer und Bauherren
- Gestaltung von Architektenverträgen für Architekten unter Berücksichtigung der HOAI und VOB/B
- Prüfung von gegen Sie geltend gemachten Ansprüchen und Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Außergerichtliche und gerichtliche Wahrung Ihrer Interessen während aller Lebensphasen des Bauvorhabens
