Urteil BGH, 27.01.2011, Az. VII ZR 41/10 - Fälligkeit des Werklohnanspruchs bei nicht beanstandeter, nicht prüffähiger Schlussrechnung

 

Ist eine Werklohnforderung des Auftragnehmers fällig geworden, weil der Auftraggeber innerhalb einer Frist von zwei Monaten keine Einwendungen gegen die Prüfbarkeit der Schlussrechnung erhoben hat, kann die Vorlage weiterer, nicht prüfbarer Schlussrechnungen an der bereits eingetretenen Fälligkeit der Werklohnforderung nichts ändern. Es findet eine Sachprüfung statt, ob die Forderung berechtigt ist. (gerichtlicher Leitsatz)

Urteil des BGH, 27.01.2011, Az. VII ZR 41/10