Beschluss BGH, 19.04.2011, Az. II ZB 25/10 - Erhöhung auf Mindeststammkapital durch Sacheinlage
Das Sacheinlagenverbot nach § 5a Abs. 2 Satz 2 GmbHG gilt für eine den Betrag des Mindestkapitals nach § 5 Abs. 1 GmbHG erreichende oder übersteigende Erhöhung des Stammkapitals einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) nicht. (gerichtlicher Leitsatz)
Beschluss des BGH, 19.04.2011, Az. II ZB 25/10
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