Urteil BGH, 27.09.2011, Az. II ZR 279/09 - Auslegung Abfindungsregelung in Gesellschaftsvertrag
Bei der Auslegung der Bestimmungen über die Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters im Gesellschaftsvertrag einer GmbH ist zu berücksichtigen, dass die am Gesellschaftsvertrag beteiligten Personen im Zweifel eine auf Dauer wirksame und die Gesellschafter gleichbehandelnde Berechnung der Abfindung gewollt haben. (gerichtlicher Leitsatz)
Urteil des BGH, 27.09.2011, Az. II ZR 279/09
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