Beschluss OLG Koblenz, 09.02.2011, Az. 9 W 680/10 - Ausschluss des Widerrufsrechts – Badeente kein Hygieneartikel

 

Badeenten, die als Fanartikel oder Erotikspielzeug verkauft werden, werden vom Verbraucher nicht zwangsläufig als Hygieneartikel angesehen. (redaktioneller Leitsatz)

Beschluss des OLG Koblenz, 09.02.2011, Az. 9 W 680/10