Urteil LG Aschaffenburg, 19.08.2011, Az. 2 HK O 54/11 - Impressum bei Facebook

 

Auch Nutzer von "Social Media" wie Facebook-Accounts  müssen eine eigene Anbieterkennung vorhalten, wenn diese zu Marketingzwecken benutzt werden und nicht nur eine rein private Nutzung vorliegt. (redaktioneller Leitsatz)

Urteil des LG Aschaffenburg, 19.08.2011, Az. 2 HK O 54/11