Karsten+Schubert
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Urteile zum Urheber- und Kunstrecht
Beschluss OLG Hamburg, 27.04.2010, Az. 5 W 24/10 - Abmahnung ohne Bilder
Durch eine Abmahnung soll einem als Störer in Anspruch genommenen Diensteanbieter bzw. Forenbetreiber ermöglicht werden, die konkret begangenen Rechtsverletzungen eines Dritten zu erkennen, um darauf angemessen reagieren zu können. Bei beanstandeten Urheberrechtsverletzungen ist hierfür die Wiedergabe des verletzten Bildes bzw. der Grafik in der Abmahnung erforderlich. Eine rein verbale Angabe ist nicht ausreichend. (redaktioneller Leitsatz)
Urteil OLG Köln, 14.10.2009, Az. 6 U 115/09 - Weißbierglas als Werk der angewandten Kunst
Ein Erzeugnis des Kunstgewerbes kann als Werk der angewandten Kunst anzusehen sein, wenn es eine eigentümliche Schöpfung darstellt, die mit den Darstellungsmitteln der Kunst durch formgebende Tätigkeit hervorgebracht und vorzugsweise für die ästhetische Anregung durch Betrachtung bestimmt ist. Der ästhetische Gehalt des Werkes muss einen solchen Grad erreichen, dass von einer "künstlerischen" Leistung gesprochen werden kann.
Urteil OLG Köln, 22.06.2009, Az. 6 U 226/08 – Urheberschutz Werbekonzept
Nicht jedes Ergebnis individueller geistiger Tätigkeit genießt urheberrechtlichen Schutz. Bei Konzepten fehlt es an der erforderlichen schöpferischen Formung eines bestimmten Stoffes. Motive, Themen, Ideen und Konzepte als Rahmenvorgabe für Gestaltungen bleiben im Interesse der Allgemeinheit für sich genommen frei und stehen jedermann zur Benutzung zur Verfügung.
Urteil LG Mannheim, 14.07.2006, Az. 7 S 2/03 – Unfreie Bearbeitung eines Lichtbildwerks
Wird ein feststehendes Motiv fotografiert, kann die schöpferische Leistung des Fotografen in der Auswahl des Aufnahmeorts, in der Wahl eines bestimmten Kameratyps, eines bestimmten Films, eines bestimmten Objektivs sowie in der Wahl von Blende und Zeit sowie weiterer Feineinstellungen liegen. Eine Übernahme der prägenden Gestaltungselemente kann dann urheberrechtlich unzulässig sein.
Urteil LG Hamburg, 16.05.2007, Az. 308 O 460/06 – Urheberrechtlicher Schutz von Portraitfotos
Bei der Erstellung eines Lichtbildes kann der Fotograf durch gezielten Einsatz eines oder mehrerer Gestaltungsmittel der Fotografie, wie beispielsweise der Wahl eines bestimmten Bildausschnitts, Entscheidungen über Schärfentiefe und Brennweite, das Bildresultat in einer Weise so beeinflussen und prägen, dass es urheberrechtlichen Schutz genießt. Eine unberechtigte Veränderung eines Lichtbildwerkes greift in das Urheberpersönlichkeitsrecht des Urhebers ein und kann in schwerwiegenden Fällen Entschädigungsansprüche auslösen.

