Karsten+Schubert
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Urteile zum Vertragsrecht
Urteil OLG Rostock, 19.05.2009, Az. 3 U 16/09 - Doppelte Schriftformklausel in AGB unzulässig
Eine doppelte oder qualifizierte Schriftformklausel, mit der vorgesehen wird, dass eine Abweichung von einer Schriftformklausel ebenfalls der Schriftform bedürfe, verstößt gegen § BGB § 307 BGB und ist daher unwirksam. Sie ist intransparent und benachteiligt den Vertragspartner unangemessen, denn sie erweckt bei diesem den Eindruck, eine mündliche Abrede sei entgegen § BGB § 305b BGB unwirksam, und ist deshalb geeignet, den Vertragspartner von der Durchsetzung ihm zustehender Rechte abzuhalten. (gerichtlicher Leitsatz)
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