Karsten+Schubert
Fachanwälte Rechtsanwälte
Schlesische Straße 26 (im Wasserschloss)
10997 Berlin
Fon +49 (0)30 69 51 73 78
Fax +49 (0)30 69 51 73 79
info(at)karstenundschubert(dot)de

 

Datenschutzerklärung

Urteile zum Vertragsrecht

Urteil OLG Rostock, 19.05.2009, Az. 3 U 16/09 - Doppelte Schriftformklausel in AGB unzulässig

 

Eine doppelte oder qualifizierte Schriftformklausel, mit der vorgesehen wird, dass eine Abweichung von einer Schriftformklausel ebenfalls der Schriftform bedürfe, verstößt gegen § BGB § 307 BGB und ist daher unwirksam. Sie ist intransparent und benachteiligt den Vertragspartner unangemessen, denn sie erweckt bei diesem den Eindruck, eine mündliche Abrede sei entgegen § BGB § 305b BGB unwirksam, und ist deshalb geeignet, den Vertragspartner von der Durchsetzung ihm zustehender Rechte abzuhalten. (gerichtlicher Leitsatz)

Vertragsrecht