Karsten+Schubert
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Urteile zum Werbe- und Vertriebsrecht

Urteil BGH, 26.02.2009, Az. I ZR 28/06 – Verwendung Kundendaten durch Versicherungsmakler

 

Ein Versicherungsvertreter darf Kundendaten, die ein Geschäftsgeheimnis seines früheren Dienstherrn darstellen, nach der Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses nicht schon deshalb für eigene Zwecke verwenden, weil er die Kunden während des Bestehens des Handelsvertreterverhältnisses selbst geworben hat. (amtlicher Leitsatz)

Werbe- und Marketingrecht