Karsten+Schubert
Fachanwälte Rechtsanwälte
Schlesische Straße 26 (im Wasserschloss)
10997 Berlin
Fon +49 (0)30 69 51 73 78
Fax +49 (0)30 69 51 73 79
info(at)karstenundschubert(dot)de
Urteile zum Werbe- und Vertriebsrecht
Urteil BGH, 26.02.2009, Az. I ZR 28/06 – Verwendung Kundendaten durch Versicherungsmakler
Ein Versicherungsvertreter darf Kundendaten, die ein Geschäftsgeheimnis seines früheren Dienstherrn darstellen, nach der Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses nicht schon deshalb für eigene Zwecke verwenden, weil er die Kunden während des Bestehens des Handelsvertreterverhältnisses selbst geworben hat. (amtlicher Leitsatz)

