Urteil BGH, 14.04.2011, Az. I ZR 50/09 - Einwilligungserklärung für Werbeanrufe
Die auf einer Teilnahmekarte für ein Gewinnspiel unter der Rubrik "Telefonnummer" enthaltene Angabe
Zur Gewinnbenachrichtigung und für weitere interessante telefonische Angebote der … GmbH aus dem Abonnementbereich, freiwillige Angabe, das Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden
genügt nicht dem Transparenzgebot des § 4 Nr. 5 UWG. (gerichtlicher Leitsatz)
Urteil des BGH, 14.04.2011, Az. I ZR 50/09 - Einwilligungserklärung für Werbeanrufe
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