Urteil BGH, 14.04.2011, Az. I ZR 50/09 - Einwilligungserklärung für Werbeanrufe

 

  Die auf einer Teilnahmekarte für ein Gewinnspiel unter der Rubrik "Telefonnummer" enthaltene Angabe

  Zur Gewinnbenachrichtigung und für weitere interessante telefonische Angebote der … GmbH aus dem Abonnementbereich, freiwillige Angabe, das Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden  

genügt nicht dem Transparenzgebot des § 4 Nr. 5 UWG. (gerichtlicher Leitsatz)

Urteil des BGH, 14.04.2011, Az. I ZR 50/09 - Einwilligungserklärung für Werbeanrufe